Kurtaxepflicht
§ 1 Erhebung einer Kurtaxe
Die Gemeinde Pfalzgrafenweiler erhebt zur Deckung ihres Aufwands für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.
§ 2 Kurtaxepflichtige
(1) Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen) und denen die Möglichkeit zur Benutzung der Einrichtungen und zur Teilnahme an den Veranstaltungen i. S. von § 1 geboten ist.
(2) Kurtaxepflichtig sind auch ortsfremde Personen, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten.
(3) Die Kurtaxe wird nicht von ortsfremden Personen erhoben, die in der Gemeinde arbeiten oder in Ausbildung stehen.
§ 3 Maßstab und Satz der Kurtaxe
(1) Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag 1,70 €
(2) Der Tag der Ankunft und der Tag der Abreise werden zusammen als ein Aufenthaltstag gerechnet.
§ 4 Befreiungen, Ermäßigungen
(1) Von der Entrichtung der Kurtaxe sind befreit:
a) Ortsfremde Personen, die sich nicht länger als einen Tag aufhalten (Tagesgäste). Für die Berechnung dieser Frist gilt §3 Abs. 2 entsprechend
b) Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
c) Besucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden
d) Teilnehmer von Schullandheimaufenthalten
e) Teilnehmer an Kursen und Veranstaltungen der DRK Landessanitätsschule
f) Kranke und Schwerbehinderte, solange sie nicht in der Lage sind (z.B. bei Bettlägerigkeit), Kureinrichtungen oder Veranstaltungen zu besuchen und dies durch ärztliches Zeugnis nachweisen.
(2) Auf Antrag werden Personen nach § 2 Abs. 2, die sich aus beruflichen Gründen zur Teilnahme an Tagungen oder sonstigen Veranstaltungen in der Kurgemeinde aufhalten, für den ersten Tag des Aufenthalts von der Kurtaxe befreit. Für die Berechnung dieser Frist gilt § 3 Abs. 2 entsprechend
(3) Anträge auf Befreiung von der Kurtaxe oder auf Ermäßigung der Kurtaxe sind spätestens am Tag der Abreise bei der Gemeinde einzureichen.
Weitere Auskünfte unter: www.pfalzgrafenweiler.de (gem. Kurtaxe-Satzung)